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Förderaufruf Forschungsinfrastrukturen.NRW

Die NRW-Landesregierung und die EU haben den neuen Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ aufgelegt. Ziel ist die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Dies soll durch die Unterstützung von Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten erreicht werden, die eine hohe Relevanz für die Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW besitzen. Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Stiftungen, Vereine und Kammern. Zudem muss bei einem Vorhaben ein Beitrag zu den sechs Innovationsfeldern, gemäß der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-2027 (RIS NRW) mit "Cross-Innovation"-Ansatz sowie das Bedienen von mindestens zwei Handlungsfeldern klar erkennbar sein (https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/9616/live/lw_file/broschuere_regionale_innovationsstrategie_des_landes_nrw.pdf)

Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und einen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat und das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchführt und verwertet.
 
Die entsprechenden Einrichtungen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft arbeiten eng im Sinne einer „Public-Private-Partnership" (PPP) oder einem Verbund von Partnern (Partnernetzwerk) sowie ggf. mit weiteren relevanten Akteuren zusammen und tragen für eine Verbreitung ihrer Ergebnisse Sorge. Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung zur Wettbewerbsteilnahme, da Insellösungen vermieden werden sollen. Gleichzeitig soll im Konzept plausibel dargestellt werden, wie nach Ablauf der Förderung im Sinne einer Verstetigung eine Finanzierung ohne zusätzliche öffentliche Mittel gewährleistet werden kann. In der Skizze sollen daher bereits Planungen zur langfristigen Etablierung der Forschungsinfrastrukturen (bspw. Verstetigung durch Integration in bestehende Strukturen und Ausgründung) im Sinne einer Governancestruktur dargelegt werden.

Was wird gefördert?
Im Sinne des Förderaufrufes werden

  • Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
  • der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
  • Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden, gefördert.


Darunter fallen Anschaffungen von Geräten, Anlagen und dafür erforderliche bauliche Maßnahmen sowie Sachausgaben und verbundene Dienstleistungen. Bei besonderer strategischer Bedeutung für das Land NRW können in der 1. und 2. Runde Neubaumaßnahmen befürwortet werden. Für die 3. Runde wird dies zu einem späteren Zeitpunkt entschieden und bekannt gegeben. Ein Umbau und insbesondere Neubau muss bereits in der Skizzenphase auf seine Umsetzbarkeit geprüft und die Erstellung einer Ausgabenplanung durch eine fachlich geeignete Institution oder Person begleitet werden, welche in einer entsprechenden Anlage der Skizze dargelegt werden. Im Falle einer Förderzusage ist die Einbeziehung eines Projektsteuerers oder Generalplaners notwendig, sofern die Institution über keine vergleichbar qualifizierte Person verfügt.
Weiterhin können projektbezogene Sach- und Personalausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes FuE Vorhaben bewilligt werden.
Der reine Betrieb der beschafften Forschungsinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Der Förderzeitraum beträgt i. d. R. 3 Jahre.

Wie wird gefördert?
Es wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung gefördert. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

Prozess & wichtige Termine
Das Förderprogramm beginnt 2023 und sieht bis einschließlich 2025 jährlich eine Einreichungsrunde zu einem festen Termin vor. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld durch die Innovationsförderagentur NRW und die zuständige Bezirksregierung beraten zu lassen.
Es wird empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Diese können digital, telefonisch oder vor Ort in Jülich durchgeführt werden. Termine werden nach Eingang der Anfragen vergeben. Bitte verwenden Sie hierzu obligatorisch das verlinkte Beratungsdokument bei Ihrer Anfrage (https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/9608/live/lw_file/beratungsformular-fis.nrw.docx).

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Grundlage der Förderung ist ein von einem Begutachtungsausschuss positiv bewertetes Konzept/Skizze zum Auf- oder Ausbau einer Forschungsinfrastruktur und/oder von Forschungskapazitäten. Auf Grundlage der eingereichten Skizzen schlägt der Begutachtungsausschuss eine Auswahl von vielversprechenden Konzepten für Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten für das weitere Verfahren vor. Die Bewerbenden, deren Konzepte positiv bewertet wurden, werden zur Antragstellung aufgefordert. Dies impliziert noch keine Förderzusage. Die Bewilligung der Fördervorhaben wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführt.
    Einreichungsfrist :Freitag, 30. Juni 2023, 16 Uhr (Ausschlussfrist)

Virtuelle Informationsveranstaltungen
Für Interessierte bietet die Innovationsförderagentur NRW virtuelle Informationsveranstaltungen an (Anmeldung über https://www.ptj.de/projektfoerderung/in-nrw/forschungsinfrastrukturen-nrw):

  • Freitag, 24. Februar 2023 von 10-12 Uhr 
  • Mittwoch, 1. März 2023 von 14-16 Uhr 

In den Informationsveranstaltungen werden die allgemeinen Grundlagen und Ziele zum Förderaufruf vorgestellt sowie Fragen beantwortet. Die Zugangsdaten werden die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Vorfeld der Veranstaltung übermittelt.

Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/in-nrw/forschungsinfrastrukturen-nrw

Es wird dringend empfohlen, vor der Beteiligung am Wettbewerb eine Beratung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen: forschungsinfrastrukturen.in.nrw@fz-juelich.de