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Förderaufruf Innovationswettbewerb „Next.IN.NRW"

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Dem Innovationswettbewerb "Next.IN.NRW" liegt ein breites Innovationsverständnis zugrunde. Die standortspezifischen Stärken des Landes NRW sollen innerhalb der folgenden drei Themenbereiche gefestigt und ausgebaut werden:

  • Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
  • Künstliche Intelligenz
  • Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft


Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • große Unternehmen
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.


Was wird gefördert?
Es sind folgende Förderschwerpunkte vorgesehen:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.

Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.

Dabei werden spezifische Schwerpunkte innerhalb der drei Themenbereiche fokussiert: So soll etwa das wirtschaftliche Anwendungspotenzial von Medien, Kultur und Kreativwirtschaft gestärkt werden, der Einsatz von KI in Unternehmen und Forschung konsolidiert werden oder die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und der Ausbau der F&E-Leistung/-Kompetenz in NRW ausgebaut werden.
 
Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach weiteren Schritten in marktgerechte Produkte zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Förderquoten (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):

Für kleine Unternehmen:
von 60% bis höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:
von 50% bis höchstens 70% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Ablauf der Förderung
Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.


Aufrufstart: Donnerstag, 03. Mai 2023

  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 01. September 2023, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 26. April 2024, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Januar 2025, 16:00 Uhr

 

Weitere Informationen und Kontakt zur Innovationsförderagentur NRW
Allgemeine Informationen und Links zu den Informationsveranstaltungen (digital und in Präsenz):
 https://www.in.nrw/massnahmen/next

Förderbekanntmachung:
https://www.in.nrw/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/6d4374ab-e8c4-11ed-adf5-a0369fe1b534/current/document/23-05-03_NEXT.IN.NRW.pdf

Kontaktemail:
NEXT.IN.NRW@fz-juelich.de