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Innovationsaufruf INDUSTRIE.IN.NRW

Das Innovationsfeld „Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und unterstützt die Wirtschaft und Wissenschaft dabei, die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über -verarbeitung bis hin zur -verwertung zu schließen und umfassender abzubilden.

Hierzu sollen wettbewerbsfähige Innovationen gefunden werden, mit denen weltmarktfähige Produkte (weiter-) entwickelt und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitgestellt werden. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden.
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen im Bereich Innovative Werkstoffe sowie die Optimierung von Materialien und Verfahren, aber auch gänzlich neue Technologierouten, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen sollen.

Wer wird gefördert?
Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU aus NRW ebenfalls antragsberechtigt.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten.

Was wird gefördert?
Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien.

Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.

Prozess & wichtige Termine
Der Innovationswettbewerb hat drei Einreichungsfristen bis einschließlich Oktober 2024. Die Teilnahme ist zu jeder Einreichungsfrist möglich. Bei einer vorherigen Begleitung durch die Innovationsförderagentur NRW kann im Fall einer Absage ggfs. auch geprüft werden, ob Skizzen überarbeitet und in einer späteren Frist erneut eingereicht werden können.

Der Wettbewerb ist in jeder Frist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase. Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/9632/live/lw_file/23-02-03_industrie.in.nrw-innovative-werkstoffe-und-intelligente-produktion_final.pdf) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
    Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04. Mai 2023, 16 Uhr
    Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: Montag, 05. Februar 2024, 16 Uhr
    Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16 Uhr

Virtuelle Informationsveranstaltungen
Für Interessierte bietet die Innovationsförderagentur NRW virtuelle Informationsveranstaltungen an (Anmeldung über https://www.ptj.de/projektfoerderung/in-nrw/industrie):

  • Donnerstag, 23. Februar 2023, 10:00 Uhr (in Zusammenarbeit mit sechs Clustern des Landes NRW)  Hinweis: Bei diesem Termin besteht die Möglichkeit, den anderen Teilnehmenden Ihre Projektidee im Rahmen eines kurzen Pitch-Vortrags zu präsentieren, falls Sie weitere Partnerinnen oder Partner für Ihr angedachtes Vorhaben benötigen. Wenn Sie einen Pitch-Vortrag halten möchten, geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung bitte entsprechend an.
  • Mittwoch, 08. März 2023, 10:00 Uhr
  • Dienstag, 21. März 2023, 10:00 Uhr


Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/in-nrw/industrie

Es wird dringend empfohlen, vor der Beteiligung am Wettbewerb eine Beratung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen: industrie.in.nrw@fz-juelich.de