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Neue Förderrichtlinie: KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.

Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.

Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % und maximal 1.750 Euro oder 80 % und maximal 2.800 Euro der Beratungskosten. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.

In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.

Die neue Förderrichtlinie sowie detaillierte Ausführungen zu den Inhalten und zum Ablauf des Programms können auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de/unb nachgelesen werden. Dort können an einer Förderung interessierte Unternehmen auch einen Antrag stellen und später die notwendigen Unterlagen zum Verwendungsnachweis einreichen.