Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Große Feld hat der Rat der Stadt Velbert am 14. Juli 2026 einen wichtigen Meilenstein für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung gesetzt. Der Beschluss wurde mit 54 Ja-Stimmen bei 25 Nein-Stimmen gefasst.
Die Wirtschaftsförderung Velbert begrüßt die Entscheidung. Nach einem jahrelang andauernden und zehrenden Planungsprozess, der von unterschiedlichen politischen Entscheidungen sowie gerichtlichen und planerischen Bewertungen geprägt war, liegt nun eine neue Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebietes vor.
Mit dem Satzungsbeschluss wird ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des von der Bezirksregierung Düsseldorf festgestellten Gewerbeflächenbedarfs geleistet. Das Regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept (RGIK) soll dieses Jahr novelliert werden und wird bzgl. eines aktualisierten Erkenntnisstands interessiert erwartet. Gleichzeitig ist aber auch deutlich, dass die Flächen des Bebauungsplan Große Feld nicht unmittelbar zur Verfügung stehen werden. Bis zur tatsächlichen Vermarktung und Nutzung ist ein mehrjähriger Entwicklungsprozess erforderlich. Derzeit wird von einem Zeitraum von etwa drei bis sechs Jahren ausgegangen.
Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am 9. Juli 2026 wurde der aktuelle Planungsstand zuletzt öffentlich vorgestellt und erläutert. Der nun gefasste Satzungsbeschluss stellt dabei nicht den finalen Abschluss der Beratung, sondern eher den Beginn der Entwicklungsphase dar.
In den kommenden Jahren werden zahlreiche weitere Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sein. Die detaillierte Ausführungsplanung der verkehrlichen und technischen Erschließung sind noch nicht in Stein gemeißelt. Die konkrete Ausgestaltung von Straßen, Kanalisation sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird durch die Technischen Betriebe Velbert und die Stadtwerke Velbert sorgfältig vorbereitet und konkretisiert werden.
Darüber hinaus wird die qualitative Entwicklung des künftigen Gewerbegebietes eine wichtige Rolle spielen. Ziel ist es, attraktive und zukunftsfähige Gewerbestandorte zu schaffen, die notwendige ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Transformationserfordernisse berücksichtigen. Dabei werden Fragen der nachhaltigen Flächennutzung, der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen sowie der effizienten Nutzung der verfügbaren Grundstücke eine zentrale Bedeutung haben. Es gilt unnötig versiegelte Flächen, kahle Gebäudehüllen und untergenutzte Flächen zu vermeiden.
Um die Entwicklung sind weitere grundlegende politische Entscheidungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere Beschlüsse zur Herstellung der Erschließungsanlagen und der technischen Infrastruktur. Gleichzeitig wird ein tragfähiges Konzept zu entwickeln sein, dass sowohl die Ansiedlung neuer Unternehmen, neuer Branchen, als auch die Sicherung und Entwicklung bestehender Velberter Betriebe unterstützt. Dabei gilt es, die vielen partikularen Ziele der Standortsicherung, Standortstärkung und wirtschaftlichen Diversifizierung zu meistern.
Wie bereits im vergangenen Jahr politisch diskutiert und beschlossen, wird die Stadtverwaltung hierfür geeignete Beteiligungsformate entwickeln und anbieten.
