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Stadt erlässt Gastronomen 2020 die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie

Die Stadt Velbert erlässt in diesem Jahr den Gastronomen die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie. Bereits gezahlte Gebühren werden auf Antrag unbürokratisch erstattet. Bürgermeister Dirk Lukrafka informierte am 9. Juni den Haupt- und Finanzausschuss über die Verwaltungsentscheidung und wird den Rat am 23. Juni ebenso informieren. „Wir wollen damit den Gastronomen helfen, denen wegen der Corona bedingten Schließung ihrer Betriebe erhebliche Umsatzverluste entstanden sind“, begründet Bürgermeister Dirk Lukrafka diese Hilfe. „Wir verzichten zwar auf Einnahmen, müssen aber gleichzeitig auch an die vielen Arbeitsplätze in der Gastronomie denken. Wir wollen mit der Unterstützung erreichen, dass die Betriebe überleben und unsere Stadt attraktiv bleibt.“

Zwar konnten ab dem 11. Mai die Gastronomen ihre Betriebe wieder öffnen, die weiterhin geltenden Abstands-und Hygieneregelungen führten jedoch je nach Größe und Aufteilung der Gasträume dazu, dass in der Regel nur eine deutlich geringere Anzahl von Gästen innerhalb der Lokale bewirtet werden können wie vor Beginn der Pandemie. Damit wären weitere wirtschaftliche Einbußen verbunden. Aus diesem Grund dürfen die Gastronomen in der Zeit der pandemiebedingt geltenden Beschränkungen Tische und Stühle im öffentlichen Verkehrsraum überall dort aufstellen, wo es nach den verkehrlichen und hygienischen Voraussetzungen vertretbar ist. Dies  beinhaltet  sowohl  die  mögliche Erweiterung bereits genehmigter Außenflächen, als auch die Genehmigung möglicher neuer Flächen, z. B. auf ausreichend breiten Gehwegen.