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Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (bbk NRW)

Was Sie über die neue Förderung wissen sollten! NKU-Sprechstunde am 11. September 2025

Am November 2025 kann bei der NRW.Bank eine neue Förderung zur Erhöhung der betrieblichen Klimaresilienz beantragt werden: die „Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (Bbk NRW)“.

Mit der Bbk NRW unterstützt das Land BRW Betriebe dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Konkret unterstützt die Förderung die Umsetzung von kooperativen Beratungsprojekten zwischen Kommune und Unternehmen, bei denen mit Hilfe von externer Beratung und für die betriebliche Standortsituation ausgelegte Klimaanpassungsmaßnahmen für Betriebe erarbeitet werden.

Koordiniert wird der Beratungsprozess durch die entsprechende Kommune, beraten werden pro Prozess mehrere Unternehmen parallel. Die NRW.Bank fungiert als Antrags- und Bewilligungsstelle und stellt die Durchführung und Abwicklung der geförderten Beratungsprojekte sicher. Einige Themen:

  • Wer ist antragsberechtigt, was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
  • Wie hoch ist die Förderquote?
  • Wie läuft der Beratungsprozess im Rahmen der Förderung ab?

Wie trägt der Beratungsprozess zur Erhöhung der betrieblichen Klimaresilienz bei?

Was Sie über die neue Förderung wissen sollten beantwortet eine NKU-Sprechstunde am 11. September 2025 um 08:00 Uhr (online)


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