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Hochwasser in Velbert

Aktuelle Informationen und Kontaktmöglichkeiten für Unternehmen

Große Regenmassen haben am Mittwochabend (14. Juli) und in der Nacht auf Donnerstag (15. Juli) auch in Velbert für große Schäden gesorgt. Besonders stark betroffen ist der Stadtbezirk Velbert-Langenberg. Personen sind nicht zu Schaden gekommen.

Die vorliegenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert.


Finanzielle Hilfen / Hilfsangebote

Pressemitteilung vom 05. November: Aufbauhilfe für Unternehmen weiter vereinfacht

Das aktualisierte Maßnahmenpaket im Überblick:

  • Erweiterter Gutachterkreis: Künftig können auch Architekten und Ingenieure der Architektenkammer/ Ingenieurkammer-Bau tätig werden. Bisher war dies nur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich. Darüber hinaus können Gutachter auch über ihr Bestellungsgebiet hinaus tätig werden. Kosten für die Gutachten werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu 100 Prozent übernommen.
  • Ermessensspielraum: Um eine schnelle Begutachtung zu ermöglichen, haben Sachverständige einen erweiterten Ermessensspielraum und können z.B. auch digitale Tools bei der Schadensaufnahme nutzen.
  • Steuerberater: Bei nicht mehr vorhandener Betriebs- und Geschäftsausstattung können Steuerberater bei der Schadensermittlung eingebunden werden.
  • Antragssplitting: Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Unternehmen Teilanträge für Schäden stellen, für die bereits Sachverständigengutachten vorliegen. Das gilt auch für Einkommensausfälle, die von Steuerberatern begutachtet werden.
  • Handwerker aus anderen Regionen: Mit Hilfe der Handwerkskammern sollen auch Fachkräfte aus anderen Regionen angeworben und bei Übernachtungen etc. unterstützt werden.
  • Digitale Plattform: Zur Vermittlung von Auftraggebern und Schadensgutachtern geht zeitnah eine digitale Plattform an den Start. Sie soll die große Nachfrage bei den Sachverständigen besser koordinieren und die Terminvereinbarung erleichtern.
  • Unternehmenskredit: Sollten dennoch Liquiditätsengpässe entstehen, kann die NRW.BANK mit dem NRW.BANK.Universalkredit (ab 0,01 Prozent) und 20prozentigen Tilgungszuschüssen (max. 100.000 €) helfen.

Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.

Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermitttlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Links


Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.


Die IHK hat bei Youtube ein Webinar zum Thema hochgeladen: https://www.youtube.com/watch?v=-MLuJeJfPV4


 

Es können bei der Bürgerstiftung weitere Mittel beantragt werden, die über die Soforthilfe hinausgehen und die tatsächliche Schadenshöhe berücksichtigen. Die Auszahlung und Verteilung wird von Notar Christoph Stiefel ehrenamtlich begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen.


Die Evangelische Kirchengemeinde Langenberg bietet die Möglichkeit, die Betroffenen der Überschwemmungen in Velbert-Langenberg mit Geldspenden zu unterstützen. Es wurde hierzu ein Spendenkonto über die Bürgerstiftung Langenberg eingerichtet. Die Spendensumme beläuft sich jetzt schon auf 204.000 Euro (Stand 23.07.21).

Ab Montag, 26.07.21, beginnt die Bürgerstiftung in einem ersten Schritt mit der Auszahlung einer
Soforthilfe.

Für einen Einpersonenhaushalt werden 500 Euro zur Verfügung gestellt, für jede weitere
im Haushalt lebende Person kommen weitere 250 Euro dazu. Der Maximalbetrag ist 1500 Euro. Die
Betroffenen müssen lediglich bestätigen, dass Ihnen ein entsprechender Sachschaden entstanden ist.
Für inhabergeführte Geschäfte, Lokale und Kleingewerbe gibt es eine Soforthilfe in Höhe von 1000
Euro.

Antragsberechtigt sind alle vom Hochwasser Betroffenen, die im kommunalen Gebiet Velbert-
Langenbergs (Langenberg, Bonsfeld, Nierenhof) oder im Bereich der Ev. Kirchengemeinde
Langenberg wohnen. Die Hilfen werden unabhängig von der Religionszugehörigkeit ausgezahlt.

Die Anträge sind im Alten Vereinshaus, Kreiersiepen 7, und im Gemeindebüro der Ev.
Kirchengemeinde Langenberg, Wiemerstr. 6, erhältlich. Vom 26.-30.07., 16-18 Uhr, sind Vertreter
der Bürgerstiftung im Alten Vereinshaus persönlich ansprechbar. Ebenso stehen die Formulare unter
hier zum Download bereit.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Pressemitteilung vom 03. Januar 2022: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15. Juli 2021

Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31. März 2022.

Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
  • Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
  • Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
  • Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.

Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind hier abrufbar.


Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen kommt von den Unwetterereignissen vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 2. Januar 2022 fällige Forderungen) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Betroffenen weitestmöglich aus. Für die Anträge stehen stark vereinfachte Formulare zum Download zur Verfügung.

Das Antragsformular zur Fristverlängerung für die zum 10. August 2021 und zum 10. September 2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen finden Sie hier.

Für Betroffene gilt zudem: Für am 14./15. Juli 2021 „noch laufende“ Abgabefristen für Jahressteuererklärungen 2019, die von einer/einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe an das Finanzamt übermittelt werden, werden auf Antrag Fristverlängerungen bis zum 2. November 2021 gewährt.

Als Begründung reicht regelmäßig eine kurze Darstellung aus, weshalb die Unwetterereignisse im Juli 2021 eine pünktliche Zahlung bzw. eine pünktliche Übermittlung verhindert haben.

Informationen zur Wiederaufbauhilfe finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes.

Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" erreichen Sie unter 0211 / 4684 4994 (Mo.-Fr. 8-18 Uhr und Sa.-So. 10-16 Uhr).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Damit möglichst viele Betroffene an günstige Finanzmittel kommen, hat die NRW.BANK in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen umgehend reagiert und bietet sowohl Gewerbetreibenden als auch Privatpersonen schnelle, unbürokratische und sehr zinsgünstige Förderung an. Das Wichtigste in Kürze:

Welche Förderprogramme kommen für Hochwasserschäden in Frage?

Um Betroffene von Hochwasserschäden schnellstmöglich zu unterstützen, hat die NRW.BANK die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis zum 31. Dezember 2021 besonders attraktiv gestaltet.

Für welche Schäden gibt es Fördermittel?

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können Unternehmen zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräumarbeiten finanzieren. Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich dagegen an Privatpersonen und unterstützt sie bei der Instandsetzung von Schäden an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungs- und Sanitäranlagen.

Wie sind die Kreditkonditionen?

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel zwei Millionen Euro und mit Laufzeiten bis zu zehn Jahre zu einem Zinssatz ab 0,01 Prozent jährlich finanziert werden. Im Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung beträgt der Zinssatz für den Fördernehmer in allen Laufzeitvarianten 0,01 Prozent pro Jahr.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt. Der Bankberater der Hausbank stellt gemeinsam mit dem Antragsteller dann alle Unterlagen zusammen und übermittelt sie anschließend an die NRW.BANK. Der Antrag wird schnellstmöglich, zumeist noch am selben Tag, geprüft und der Hausbank das Ergebnis mitgeteilt.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

  • Unterstützung für betroffene Unternehmen bei der Suche nach der passenden Finanzierung
  • Beratung durch NRW.BANK, NRW-Wirtschaftsministerium oder Bürgschaftsbank NRW – je nach Bedarf
  • Für gewerbliche Antragsteller mit Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro

Schreiben Sie uns eine E-Mail an

hochwasser-nrw@nrwbank.de

Um schnell und effizient helfen zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
  • Finanzierungshöhe
  • Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
  • Wesentliche geplante Maßnahmen
  • Name der Hausbank

Die Finanzierung selbst wird über die jeweilige Hausbank des Unternehmens beantragt.

Weiterführende Informationen finden sie hier

 

Wenn Ihr Betrieb unmittelbar von Hochwasser betroffen ist, zum Beispiel durch Überflutung, können Sie Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt des Ereignisses, eingereicht wird.

Ausführliche Informationen dazu, wie Sie Kurzarbeit anzeigen können sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Sie auf der Seite zum Kurzarbeitergeld

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beispiel zu Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitszeitnachweisen und Urlaubsansprüchen in unserem FAQ Kurzarbeitergeld

So erreichen Sie die Bundesagentur für Arbeit

Bei Fragen können Sie sich an den Arbeitgeber-Service wenden. Diesen erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei):

0800 4 5555 20

Hier finden Sie weitere Informationen.

Durch die verheerenden Hochwasserschäden in verschiedenen Gebieten Deutschlands sind viele Sachschäden entstanden. Existenzen sind dadurch bedroht, - oder schlimmer - vernichtet worden und der Verlust von Menschenleben ist zu beklagen.

Die Minijob-Zentrale lässt die Betroffenen in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Arbeitgeber, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, wird im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können.

Das Antragsformular finden Arbeitgeber hier. Am schnellsten, fast ohne Zeitaufwand, kann die Beitragsstundung online über unser Kontaktformular beantragt werden. Darüber hinaus stehen den Arbeitgebern unsere Mitarbeiter unter der bekannten Telefonnummer  03 55 / 2 90 27 07 99 gerne zur Verfügung.


Denkmalschutz

  • Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) des Landschaftsverband Rheinland gibt Hinweise für den Umgang mit überschwemmten Gebäuden, speziell auch für Fachwerkhäuser.
  • Betroffene Denkmalbesitzende können zur schnellen detaillierten Schadenserfassung den Erfassungsbogen ausfüllen und an die Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Velbert, Lea Fernau, lea.fernau@velbert.de senden.
  • Für Einzeldenkmäler, bei denen es durch das Hochwasser zu einem erheblich großen Schaden gekommen ist, gibt es die Möglichkeit einer Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes. Betroffene können sich in diesem Fall ebenfalls an Lea Fernau wenden (E-Mail: lea.fernau@velbert.de oder Telefon: 02051/26-2679).

Sie möchten den Betroffenen Geld- oder Sachspenden zukommen lassen?

Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Stadt Velbert: https://www.velbert.de/aktuelles/hochwasser