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Breitband in Velbert
Der Breitbandausbau ist eines der zentralen Infrastruktur- und wirtschaftspolitischen Handlungsfelder unserer Zeit. Trotz der Entwicklung der letzten Jahre gibt es auch in Velberts noch sogenannte „graue Flecken“ – Gebiete, in denen die Internetversorgung nicht mehr zeitgemäß ist und schnelles Breitband fehlt. Umso wichtiger ist es, dieses Thema aktiv anzugehen und zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Velbert möchte sich dieser Aufgabe widmen, um die Chancen der digitalen Vernetzung bestmöglich zu nutzen und den langfristigen Anschluss an die digitale Zukunft zu sichern.
Bezug zum Förderprogramm
https://bmdv.bund.de/Breitbandausbau
Vorlagen zu dem Themengebiet
Nr. 331/2023 im AWiSt am 23.08.2023
https://velbert.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRPM0Uj9RjOB-AkbIZaOJko
Nr. 445/2024 im AWiSt am 13.11.2024
https://velbert.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZTSYVu22m4bkK2mDrM57B4
Bei der Grauen Flecken Förderung handelt es sich um eine Förderkulisse, die eine Grundlage zum Breitbandausbau in Deutschland bildet. Es ist möglich mit einem entsprechenden Förderprogramm Beratungsleistungen hinsichtlich der kommunalen Ausbaubedarfe zu beantragen. Ausbaubedarfe sind in diesem Zusammenhang so definiert, dass alle Haushalte in naher Zukunft einen Internetzugang erhalten, der eine minimale Download-Bandbreite von 300 Mbit/s gewährleistet oder alternativ zwei Netze mit min. 100 Mbit/s im Download. Die Stadtverwaltung Velbert hat Kenntnis, dass innerhalb der Velberter Gebietskörperschaft ca. 700 Adressen solcher sogenannter „Grauen Flecken“ existieren
Die Stadtwerke Velbert als örtlicher Netzbetreiber haben sich grundsätzlich zum Ziel gemacht 95% der Velberter Adressen mit einer Glasfaserversorgung abzudecken. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.
Die Stadt Velbert hat Ende 2023 Fördergeld für die o.g. Beratungsleistung erhalten, welches ermöglicht den Sachverhalt analysieren und auswerten zu lassen. Das Ergebnis der Beratung soll die wichtige Erkenntnis bringen, ob die Ausbaubedarfe in Velbert über Telekommunikationsunternehmen erfolgen, die diese Maßnahme/n in eigenwirtschaftlicher Finanzierung vornehmen.
Im Falle einer Unwirtschaftlichkeit, also dem Ausblick, dass sich keine privatwirtschaftliche Unternehmung für den Ausbau der unterversorgten Bereiche finden lässt, gibt es die Möglichkeit im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 mittels Fördergeldern von Bund und Land, die Finanzierungslücken zu überbrücken und den Lückenschlussprojekten in den unlukrativen Ausbaubereichen eine wirtschaftliche Basis zu ermöglichen.
In diesem Investitionsverfahren bewirbt sich die Kommune mit dem Grad der festgestellten Förderwürdigkeit auf die Bereitstellung öffentlicher Zuwendungen. Es gibt keine Garantie auf Fördergelder, da die begrenzten finanziellen Ressourcen auf eine gesamtdeutsche Ebene vergeben werden. Der minimale kommunale Eigenanteil der Kommune beträgt 20 %.
Im Rahmen der zu beauftragenden Beratung soll festgestellt und konkretisiert werden, wie sich die Versorgungssituation konkret darstellt, wie hoch die Investitionssumme tatsächlich ist und ob es Privatinvestoren gibt, die einen solchen Ausbau ohne öffentliche Förderung durchführen.