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Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale

Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie eröffnen oder spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen?

Dann sprechen Sie uns an!
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem passenden Objekt.

Die Stadt Velbert fördert seit dem Sommer 2020 die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, mit dem Ziel, die Attraktivität und Vielfältigkeit der Innenstadt Velbert-Mitte, als auch der beiden Nebenzentren, Neviges und Langenberg, zu stärken und Leerstände zu reduzieren.

Um insbesondere Gründern oder Nachfolgern eine Starthilfe und Sicherheit zu geben, sowie einen Anreiz zur Neuvermietung zu schaffen, hat die Wirtschaftsförderung die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmangagements der Wirtschaftsförderung“ entwickelt und Ende 2023 angepasst.


Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses, sowie einem einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten.
Gefördert werden Neueröffnungen/-ansiedlungen, Geschäftsnachfolgen, sowie Verlagerungen in den zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Weitere Förderungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, Handwerk mit Verkauf sowie freie Berufe, können ausgesprochen werden, wenn der Vermeidung/Beseitigung eines Leerstandes eine herausgehobene Bedeutung zukommt und das Vorhaben zu einer Belebung und Vielfältigkeit des Fördergebietes beiträgt.  


Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50 % der monatlichen (ortsüblichen) Nettokaltmiete, jedoch maximal 700 €/Monat, über einen Zeitraum von maximal 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Zusätzlich erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten in Höhe von 50 %, jedoch maximal 2.500 €


Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

  • Das anzumietende Objekt liegt im zentralen Versorgungsbereich des Innenstadtzentrums oder der Nebenzentren Neviges, Tönisheide oder Langenberg bzw. in Neviges und Langenberg in der definierten Hauptlage (siehe Anlage)
  • Der Antrag muss vor Abschluss eines Mietvertrages gestellt werden
  • Der Mietvertrag muss für mindestens ein Jahr geschlossen werden
  • Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Zentren beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden
  • Es sind Mindestöffnungszeiten von 4 Tagen mit 30 Wochenstunden vorzuhalten
  • Erforderliche Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals liegen vor
  • Es wird die Teilnahme an einer Beratung beim STARTERCENTER NRW beim Kreis Mettmann oder einer vergleichbaren Gründungsberatung vorausgesetzt
  • Es muss ein Geschäftsplan zur Gründung eines Kleinstunternehmens nach dem Muster des STARTERCENTER NRW oder vergleichbarer vollständiger und schlüssiger Businessplan (mit Aussagen zur Geschäftsidee, Vertrieb & Wettbewerb, Team & Partner und einem Finanzteil mit Umsatz-, Kosten- und Gewinnvorschau in tabellarischer Form) vorgelegt werden
  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung der Antragstellerin / des Antragstellers ein positives Ergebnis ergeben hat.
  • Die Zuwendung wird nur für leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss gewährt
  • Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Filialisten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen, Geschäftsnachfolger-/innen, sowie Inhaber/-innen von inhabergeführten, expansionswilligen Geschäften  (Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen). Nicht antragsberechtigt sind im Falle von Geschäftsnachfolgen Personen, die in einem Verwandtschafts- / Partnerschaftsverhältnis zum bisherigen Geschäftsinhaber/in stehen.


Bitte beachten Sie die:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmangements der Wirtschaftsförderung

Um zu schauen, ob das von Ihnen ausgewählte Objekt im Fördergebiet liegt, werfen Sie bitte einen Blick in die:

Anlage 1 Abgrenzung der Fördergebiete


Hier geht es zu Ihrem Antrag!

Erforderliche Anlagen:

  • Geschäftsplan / Businessplan
  • Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche und der Mietpreis des Objekts, sowie die geplante Mietdauer hervorgehen
  • Nachweis über eine Gründungsberatung
  • Schufa-Bonitätsauskunft

 


Wenden Sie sich bei Fragen gerne an

Bianca Anselm

per Mail bianca.anselm@velbert.de

oder per Telefon 02051/26-2409