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Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale

Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie eröffnen oder spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen?

Dann sprechen Sie uns an!
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem passenden Objekt.

Die Stadt Velbert fördert seit dem Sommer 2020 die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, mit dem Ziel, die Attraktivität und Vielfältigkeit der Innenstadt Velbert-Mitte, als auch der beiden Nebenzentren, Neviges und Langenberg, zu stärken und Leerstände zu reduzieren.

Um insbesondere Gründern oder Nachfolgern eine Starthilfe und Sicherheit zu geben, sowie einen Anreiz zur Neuvermietung zu schaffen, hat die Wirtschaftsförderung die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmangagements der Wirtschaftsförderung“ entwickelt.


Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses, sowie einem einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten.
Gefördert werden Neueröffnungen/-ansiedlungen, Geschäftsnachfolgen, sowie Verlagerungen in den zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Weitere Förderungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, Handwerk mit Verkauf sowie freie Berufe, können ausgesprochen werden, wenn der Vermeidung/Beseitigung eines Leerstandes eine herausgehobene Bedeutung zukommt und das Vorhaben zu einer Belebung und Vielfältigkeit des Fördergebietes beiträgt.  


Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50 % der monatlichen (ortsüblichen) Nettokaltmiete, jedoch maximal 700 €/Monat, über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Zusätzlich erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten in Höhe von 50 %, jedoch maximal 2.000 €


Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

  • Das anzumietende Objekt liegt im zentralen Versorgungsbereich des Innenstadtzentrums oder der Nebenzentren Neviges, Tönisheide oder Langenberg (siehe Anlage)
  • Der Antrag muss vor Abschluss eines Mietvertrages gestellt werden
  • Der Mietvertrag muss für mindestens ein Jahr geschlossen werden
  • Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Zentren beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden
  • Die Geschäftszeiten des zu fördernden Gewerbes orientieren sich an den Ladenöffnungszeiten der Geschäfte derselben Nutzungsart in der jeweiligen Handelslage
  • Erforderliche Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals liegen vor
  • Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen vollständigen und schlüssigen Businessplan vorlegen können
  • Die Zuwendung wird nur für leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss gewährt; kein Erstbezug (Ausnahme: Leerstand steht unmittelbar bevor und kann verhindert werden)
  • Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Filialisten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen, Geschäftsnachfolger-/innen, sowie Inhaber/-innen von inhabergeführten, expansionswilligen Geschäften  (Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen).


Bitte beachten Sie die:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmangements der Wirtschaftsförderung

Um zu schauen, ob das von Ihnen ausgewählte Objekt im Fördergebiet liegt, werfen Sie bitte einen Blick in die:

Anlage 1 Abgrenzung der Fördergebiete


Hier geht es zu Ihrem Antrag!


Ansprechpartner

Stephanie Rulf
Foto von Stephanie Rulf
Wirtschaftsförderung Velbert
Thomasstr. 1a
42551 Velbert
Tel. 02051/26 - 2192
Fax 02051/26 - 2549