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Informieren Sie sich hier über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung.

FAQ „Corona“ (Steuern) - Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 20. Oktober 2022)

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG): Hier finden Sie weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Antragstellung.