Die EU-Förderung kann sowohl als Beratung/Dienstleitung, aber auch als Investition genutzt werden. Möglich sind Einsparungen in Prozessen, neue Geschäftsmodelle, neue Verfahren oder Invests in Gebäude und Produktionslinien.
Förderfähig ist, wer einen Ansatz formuliert, mit dem nachweislich (mehr als) fünf Prozent Energie eingespart werden kann. Antragsteller haben der EU-Definition für KMU zu entsprechen (mehrheitlich eigenständig, gewinnorientiert, 250 FTE, < 50 Mio. EUR Umsatz, < 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Unabhängig davon müssen sie vor dem 01.01.2023 gegründet worden und bereits operativ tätig sein. Besonders gewünscht sind Antragstellungen von KMU in energieintensiven Industrien. Die Zuschüsse werden zu 100 Prozent finanziert und sind nicht rückzahlbar.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und möchten Ihre Energieeffizienz steigern?
Ansprechpartner für Unternehmen sind die lokalen Kontakte des Enterprise Europe Network (in NRW sind das ZENIT und NRW.BANK). Gemeinsam mit diesen erarbeiten sie ein Konzept, das bis zum 15. April einzureichen ist.
Informationen zum Call finden Sie immer aktuell auf der entsprechenden NRW.Europa-Seite.
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Ansprechpartner bei der NRW.BANK
Justus Schünemann
Telefon: +49 211 91741 7230
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