16. Februar 2024: Pressemitteilung der Landesregierung
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.
Ministerin Neubaur: „Der Umstieg auf erneuerbare Wärme zur Beheizung von Wohn- und Bürogebäuden schützt Bürgerinnen und Bürger vor schwankenden Energiepreisen für Öl und Gas und verringert klimaschädliche Emissionen. Deshalb machen wir mit unserem aktualisierten Förderprogramm Tempo bei der Wärmewende und unterstützen Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Kommunen bei der Nutzung besonders nachhaltiger und effizienter Wärmequellen. So schaffen wir zukunftsfähige Alternativen zur Gasheizung und treiben den Klimaschutz im Gebäudesektor voran.“
Förderfähig sind unter anderem thermische Solaranlagen, die warmes Wasser für die Heizung oder die Trinkwasserversorgung erzeugen sowie oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Sanitär-Heizung-Klima (SHK) sowie Kälte und Klimaanlagen gibt es eine Bildungsprämie für Fortbildungen zur Planung und Auslegung von klimafreundliche Wärmetechnologien.
Die Förderungen im Überblick:
- Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
Thermische Solaranlagen erzeugen warmes Warmwasser, das zur Trinkwassererwärmung oder zum Heizen von Wohngebäuden, Schulen oder Bürogebäuden genutzt werden kann. Gefördert werden bis zu 90 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.
- Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Zur Erschließung der Erdwärme für die Wärmeversorgung in Gebäuden von Privatleuten, Unternehmen oder Kommunen werden Brunnenbohrungen, Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren mit maximal 100.000 Euro je Gebäude und Standort unterstützt.
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Neubau (maximal 1.000 Euro je Wohneinheit) und im Bestand (maximal 2.000 Euro je Wohneinheit). Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können die Effizienz der Wärmeversorgung von Gebäuden verbessern.
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die ansonsten an die Umwelt abgeführt würde. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Abwasserwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen, die in ein Netz für die Wärmeversorgung eingespeist wird. Das Land unterstützt die Anlagen mit bis zu 100.000 Euro. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Kommunen.
- Fortbildungslehrgänge durch die Bildungsprämie Wärmepumpe
Für SHK-Betriebe sowie für Kälte- und Klimaanlagenbetriebe wird die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit maximal 1.500 Euro je Beschäftigtem/Beschäftigter gefördert.
Mit progres.nrw – Klimaschutztechnik führt das Land sein stark nachgefragtes Förderprogramm fort. Im Jahr 2023 wurden mehr als 6700 Anträge von Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen bewilligt. Damit unterstützte das Land unter anderem die Installation von über 780 thermischen Solaranlagen, über 150 Fortbildungen für Wärmepumpeninstallateurinnen und -installateure sowie über 1.000 Wärmeübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz.