Dadurch können die Unternehmen ihre Wettbewerbsposition steigern. Nordrhein-Westfalen kann sich als Standort für eine umweltschonende, ressourceneffiziente Produktionsweise und nachhaltiges Wirtschaften etablieren.
Die geförderten Beratungen sollen die Unternehmen dazu veranlassen, den Blick auf eine ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaftsweise auch im Sinne des European Green Deal zu richten. Dazu stehen rund 4 MillionenEuro EFRE- und Landesmittel zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die unabhängige Beratung mit dem Fokus auf Innovationen für eine kreislauforientiertere sowie ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und Produktionsprozesse (vgl. Artikel 2.3.1 der Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit).
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
- Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Förderrichtlinie / Weitere Informationen
Hier finden Sie Ansprechpartner und Informationen zur Antragstellung.
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.