Eine Antragsstellung in den Schwerpunkten Initial- und Breitenförderung ist seit dem 3. Januar 2024 möglich. Über den Schwerpunkt „Initialförderung" wird die Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch autorisierte Beratungsunternehmen mit einem Festbetrag von 5.000 Euro gefördert. Über den Schwerpunkt „Breitenförderung" erhalten KMU, die bereits über ein Mobilitätskonzept verfügen, eine Förderung für Maßnahmen wie den Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Veranstaltung von Mobilitätsaktionstagen, die Dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Der Zuschuss beträgt hier bis zu 60.000 €. Die Förderquote liegt bei 50 % für mittlere Unternehmen bzw. 60 % für kleine Unternehmen. In dem weiteren, dritten Schwerpunkt „Innovationsförderung" des Förderprogramms ist derzeit keine Antragstellung möglich.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/InformationenzumVerfahren/InformationenzumVerfahren.html .
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm sind unter https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht veröffentlicht.