In Nordrhein-Westfalen liegen trotz des hohen Urbanisierungsgrades viele ökologisch wertvolle Flächen, die eine große Rolle beim Schutz und der Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme und der biologischen Vielfalt spielen. Mit dem Förderprogramm "Grüne Infrastruktur“ sollen – ganz im Sinn der Biodiversitätsstrategie des Landes – gezielt naturnahe Vorhaben im Siedungsbereich und dessen Umland unterstützt werden, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen. Im Zentrum stehen investive naturnahe und naturbasierte Vorhaben, die aber auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken können. Auch Informations- und Bildungsangebote können integriert werden.
Für dieses Förderangebot stehen zum Start rund 52 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung..
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Vorhaben entsprechend Ziffer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme von Buchstabe l. Darunter fallen beispielsweise:
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen
- Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
- Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
- Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen
- Kommunale Einrichtungen und Unternehmen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Vereine und Stiftungen
Förderrichtlinie / Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.