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Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ (ZIO) Velbert-Mitte
Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie in Velbert-Mitte eröffnen?
Mit dem Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ (ZIO) verhilft Ihnen die Stadt Velbert zur passenden Immobilie und das zu vergünstigten attraktiven Mietkonditionen (20% der Altmiete) für bis zu 2 Jahre.
Sprechen Sie uns an und Sie können zeitnah durchstarten!
Was sind förderfähige Vorhaben?
Es stehen besonders frequenzbringende Angebote im Blick, die auch das Umfeld stärken und ergänzen, wie zum Beispiel:
- Einzelhandels- und Gastronomie Startups
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen
- Showrooms des regionalen Online-Handels
- kulturwirtschaftliche Nutzungen
- bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.)
- Bildungsangebote und Kinderbetreuung
- Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen
Wie läuft die Förderung ab?
Ein Ladenlokal in bester Innenstadtlage anzumieten ist häufig schwer zu realisieren.
In den meisten Fällen sind die Mieten zu teuer und das unternehmerische Risiko zu hoch.
Die Stadt Velbert macht es jetzt möglich! Mit Hilfe eines Förderprogramms des Landes NRW können wir ab 2024 Leerstände mit einer Mietreduzierung von bis zu 80 Prozent an Gründer:innen und expandierende Unternehmen mit spannenden Konzepten vermieten. Die geförderte Laufzeit geht bis zu 2 Jahre bis maximal 31.12.2027. Ziel ist es, Ihnen mit der Förderung den Weg für einen bestmöglichen Einstieg und größtmöglichen Erfolg am neuen Standort zu ebnen. Wir möchten, dass Velbert auch nach Ablauf der Förderung dauerhaft der Standort Ihrer Wahl und die Grundlage Ihres Erfolgs ist.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
- Das anzumietende Objekt liegt im zentralen Versorgungsbereich des Innenstadtzentrums (siehe Anlage)
- Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Zentren beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden
- Es sind Mindestöffnungszeiten von 4 Tagen mit 30 Wochenstunden vorzuhalten
- Es wird die Teilnahme an einer Beratung beim STARTERCENTER NRW beim Kreis Mettmann oder einer vergleichbaren Gründungsberatung vorausgesetzt
- Es muss ein Geschäftsplan zur Gründung eines Kleinstunternehmens nach dem Muster des STARTERCENTER NRW oder vergleichbarer vollständiger und schlüssiger Businessplan (mit Aussagen zur Geschäftsidee, Vertrieb & Wettbewerb, Team & Partner und einem Finanzteil mit Umsatz-, Kosten- und Gewinnvorschau in tabellarischer Form) vorgelegt werden
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung der Antragstellerin / des Antragstellers ein positives Ergebnis ergeben hat.
- Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter
Um zu schauen, ob das von Ihnen ausgewählte Objekt im Fördergebiet liegt, werfen Sie bitte einen Blick in die:
Anlage 1 Abgrenzung der Fördergebiete
Hier geht es zu Ihrem Antrag!
Erforderliche Anlagen:
- Geschäftsplan / Businessplan
- Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche und der Mietpreis des Objekts, sowie die geplante Mietdauer hervorgehen
- Nachweis über eine Gründungsberatung
- Schufa-Bonitätsauskunft
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
Bianca Anselm oder Luca Henke
per Mail bianca.anselm@velbert.de velbert@stadt-handel.de
oder per Telefon 02051/26-2409 0151 74488378
- Schufa-Bonitätsauskunft